Pressemitteilungen Fraktion
16. 12. 2011
AHRENDT:
Die christlich-liberale Koalition setzt ihren Erfolgskurs in der Rechtspolitik fort. Nachdem bereits der Rechtsausschuss einstimmig dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Mediation zugestimmt hat, folgte gestern der Bundestag. Erstmals schaffen wir gesetzliche Regelungen für mediative Konfliktlösungen. Unter konstruktiver Zusammenarbeit aller Fraktionen mit dem Bundesjustizministerium ist mit der Kombination von gerichtlichem Güterichtermodell und außergerichtlicher Mediation ein sachgerechter Interessenausgleich gelungen. Mit dem Gesetz fördern wir nicht nur den Gedanken der außergerichtlichen Mediation, sondern überführen die gerichtsinterne Mediation in ein erweitertes Güterichterkonzept. Dabei können die in der richterlichen Mediation entwickelten mediativen und streitschlichtenden Kompetenzen im Rahmen der erweiterten Güterichtertätigkeit weitergenutzt und fortentwickelt werden. Das Güterichterkonzept ist die neue gerichtliche Mediation. Die flächendeckende Einführung des Güterichters schafft eine zusätzliche, dem gerichtlichen Verfahren und der richterlichen Tätigkeit angemessene Option der einvernehmlichen Lösung von Konflikten. Sie schafft Rechtssicherheit und beseitigt die derzeitige Rechtszersplitterung aufgrund landesgesetzlicher Regelungen und unterschiedlicher berufsrechtlicher Standards.
Ziel des Gesetzes ist es, durch frühzeitige und präventive Maßnahmen, die Einleitung von gerichtlichen Verfahren in geeigneten Fällen so weit wie möglich zu vermeiden, um den Parteien eine eigenverantwortliche Einigung zu ermöglichen. Zugleich setzen wir mit dem Mediationsgesetz hohe Ansprüche an Ausbildung und Qualitätssicherung.
AHRENDT: Bundestag beschließt einstimmig Mediation
BERLIN. Zu dem im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion ChristianAHRENDT:
Die christlich-liberale Koalition setzt ihren Erfolgskurs in der Rechtspolitik fort. Nachdem bereits der Rechtsausschuss einstimmig dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Mediation zugestimmt hat, folgte gestern der Bundestag. Erstmals schaffen wir gesetzliche Regelungen für mediative Konfliktlösungen. Unter konstruktiver Zusammenarbeit aller Fraktionen mit dem Bundesjustizministerium ist mit der Kombination von gerichtlichem Güterichtermodell und außergerichtlicher Mediation ein sachgerechter Interessenausgleich gelungen. Mit dem Gesetz fördern wir nicht nur den Gedanken der außergerichtlichen Mediation, sondern überführen die gerichtsinterne Mediation in ein erweitertes Güterichterkonzept. Dabei können die in der richterlichen Mediation entwickelten mediativen und streitschlichtenden Kompetenzen im Rahmen der erweiterten Güterichtertätigkeit weitergenutzt und fortentwickelt werden. Das Güterichterkonzept ist die neue gerichtliche Mediation. Die flächendeckende Einführung des Güterichters schafft eine zusätzliche, dem gerichtlichen Verfahren und der richterlichen Tätigkeit angemessene Option der einvernehmlichen Lösung von Konflikten. Sie schafft Rechtssicherheit und beseitigt die derzeitige Rechtszersplitterung aufgrund landesgesetzlicher Regelungen und unterschiedlicher berufsrechtlicher Standards.
Ziel des Gesetzes ist es, durch frühzeitige und präventive Maßnahmen, die Einleitung von gerichtlichen Verfahren in geeigneten Fällen so weit wie möglich zu vermeiden, um den Parteien eine eigenverantwortliche Einigung zu ermöglichen. Zugleich setzen wir mit dem Mediationsgesetz hohe Ansprüche an Ausbildung und Qualitätssicherung.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
1163-Ahrendt-Mediation.pdf (2011-12-16, 96.01 KB)